In Hauptsatzung und Geschäftsordnung ehrenamtliche Politik stärken Eine Neuordnung der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Garbsen ist notwendig geworden, weil der Landesgesetzgeber mit dem neuen Kommunalverfassungsgesetz eine eindeutige Stärkung der ehrenamtlichen Ratsarbeit vorgesehen hat.
Die Ratsfraktionen von CDU/FDP, Grüne und die Unabhängigen haben diese Intention aufgenommen und eine Reihe von Anträgen zur Neuordnung eingebracht.
Im Mittelpunkt der Anträge steht die praktische Umsetzung der vielen neuen Aufgaben der Ortsräte. Dadurch soll die Stellung der bürgernahen Ortsräte gestärkt werden. Daneben haben sich die drei Fraktionen auch darauf geeinigt, welche Angelegenheiten nicht im intern tagenden Verwaltungsauschuss sondern in öffentlich tagenden Fachausschüssen beschlossen werden sollen.
Energisch wenden sich die drei Fraktionen weiterhin gegen den Vorschlag der Verwaltung den Service der Verwaltung für Pressevertreter einzuschränken. Bisher war es Brauch, der Presse gesonderte Plätze für ihre Berichterstattung zuzuweisen, damit diese auch in der Lage ihrer Berichtspflicht nachzukommen.
Weitere Anträge sollen die Arbeitsfähigkeit von Rat und Verwaltung stärken. Hierzu zählt auch die Aufnahme einer Einlademöglichkeit per E-Mail.
Eine Stärkung der Ehrenamtlichkeit wird auch darin gesehen die gesetzlichen Möglichkeiten auszuschöpfen und eine dritte Stellverteterfunktion für den hauptamtlichen Bürgermeister einzurichten. Immerhin hat die Stadt Garbsen 63.000 Einwohner. Aus praktischen Gründen sollte die früher schon einmal bestehende Möglichkeit der Reihenfolge der Stellvertretung wieder eingeführt werden.
Angestrebt wird, dass es zu gemeinsamen Beschlüssen auch mit der SPD-Fraktion kommt. Um dies zu erreichen, wird es zahlreiche Gespräche geben.
Heinrich Dannenbrink -- CDU/FDP-Gruppe
Martina Märtz -- Bündnis 90/Die Grünen
Günther Petrak -- Die Unabhängigen
aktualisiert von Frank Martin, 22.02.2012, 16:41 Uhr |