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Widerspruch gegen Gebühren: CDU/FDP-Gruppe will Kosten transparent machen

Wer gegen den Abgabenbescheid für die Straßenreinigung Widerspruch einlegt, muss Verwaltungskosten zahlen – obwohl es nicht explizit erwähnt wird. Die CDU/FDP-Gruppe im Rat will den Hinweis deutlicher machen.

 

Garbsen. 95 Euro mussten mehrere Garbsener Anlieger zahlen, die gegen ihren Abgabenbescheid für die Straßenreinigungsgebühren Widerspruch eingelegt haben. Davon, dass diese Kosten auf sie zukommen würden, hatten sie allerdings nichts gewusst. „Ein Hinweis darauf wäre bürgerfreundlich gewesen“, sagt etwa Stephan Filter aus Havelse.

 

Die CDU/FDP-Gruppe im Rat will das ändern und fordert in einem Antrag, dass auf allen städtischen Gebührenbescheiden darauf hingewiesen wird, dass der Anwohner die Verwaltungskosten tragen muss – sollte sein Widerspruch abgelehnt werden.

 

„Info muss beim Bürger sein“

 

„Diese Information muss beim Bürger sein“, sagt der Ratsvorsitzende Hartmut Büttner (CDU). Auch in seiner Bürgersprechstunde hatte sich ein Anlieger gemeldet, der nach einem abgelehnten Widerspruch die Verwaltungskosten zahlen sollte. „In Garbsen werden wie in den meisten anderen Kommunen diese Kosten erhoben“, sagt Büttner. Das habe der Rat zu Beginn der 2000er-Jahre beschlossen. „Allerdings müssen diese Kosten für den Bürger transparent gemacht werden.“

 

Den vollständigen Artikel finden Sie unter www.haz.de (Verfasser: Linda Tonn).