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Maßnahmen über 50.000 Euro als „Geschäfte der laufenden Verwaltung“ ohne vorherige Ratsbeschlüsse

Die Verwaltung hat mit Zustimmung des Bürgermeisters Poller und Betonschutzwände am

Rathausplatz errichten lassen, ohne dass zuvor ein Beschluss des Rates der Stadt Garbsen vorlag.

Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich nach Angaben der Verwaltung auf knapp eine

halbe Million Euro.

In der Ortsratssitzung am 28. Januar 2026 erklärte Stadtbaurat Freitag, bei der Maßnahme habe

es sich um ein „Geschäft der laufenden Verwaltung“ gehandelt, sodass eine vorherige Beteiligung

des Rates nicht erforderlich gewesen sei. Mit der Beschlussvorlage 051/2026 vom 6. März 2026

bittet die Verwaltung den Rat nunmehr in aller Eile um eine nachträgliche Genehmigung der

Maßnahme. In der Vorlage wird zugleich eingeräumt, dass der Rat zuvor fehlerhaft – und damit

rechtswidrig – nicht beteiligt worden ist.

Die CDU-Fraktion fragt daher die Verwaltung:

 

1. Welche Maßnahmen mit einem Kostenvolumen von jeweils über 50.000 Euro hat die

Verwaltung in der laufenden Wahlperiode ohne vorherige Beschlussfassung des Rates als

„Geschäfte der laufenden Verwaltung“ durchgeführt?

 

2. Wann und in welcher Form wurden der Rat der Stadt Garbsen sowie die Öffentlichkeit über

die unter Frage 1 fallenden Maßnahmen und deren jeweiliges Kostenvolumen informiert?